YWSC
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Saisoninfo Winter 2025/2026

 

     Kein Winterdienst 

 

Zur Zeit befindet sich der Hafen im Winterbetrieb. Die Sanitäranlagen sind geschlossen, die Steganlagen sind ohne Wasser, Strom ist vorhanden.

Trotzdem sind uns Gäste willkommen, müssen sich aber der oben genannten Einschränkung bewusst sein.

Bitte melden Sie sich jedoch vorher (!) an

Ob Sie letztendlich anlegen können erfahren Sie beim Hafenmeister (Telefon: 06831 70 41 67).

 

Vorstand

Der Vorstand des YWSC stellt sich vor:

 

Jürgen Hector

1. Vorsitzender

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Geschäftführendes Vorstandsmitglied
 
Koordination aller Geschäftsbereiche, Federführung im Verkehr mit der Mitgliederversammlung, Einberufung der Vorstandssitzungen,
Repräsentationsaufgaben gern. § 3 (2) GO
 

Michael Olejniczak

2. Vorsitzender

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Geschäftführendes Vorstandsmitglied
 
Vertretung des 1. Vorsitzenden und Mitarbeit
in allen Geschäftsbereichen

Marc Heffinger

Schatzmeister/Kassenwart

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Geschäftführendes Vorstandsmitglied
 
Verwaltung aller Clubgelder (Führung Kassenbuch/Journal, Sparbücher),
Ausstellung Spendenbescheinigungen, Begleichung eingehender Rechnungen, Verhandlungen mit Finanzbehörde, Vorschlag Haushaltsplan

Petra Hector

Schriftfüherin

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Protokollierung Mitgliederversammlung, Vorstandssitzungen, Führung der Beschlussbücher (Mitgliederversammlung, Vorstand), anfallenderSchriftwechsel mit Verbänden anderer Clubs, Mitgliedern, Behörden etc.

Christian Zang

 Material-, Umwelt – und
Sicherheitsbeauftragter

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Umsetzung der für die Sicherheit notwendigen Maßnahmen
Beseitigung bestehender Mängel der Hafenanlage. Umsetzung der umweltschützenden Maßnahmen. Verantwortlich für die in Clubeigentum befindlichen Materialien und Werkzeuge sowie die Übergabe und Rückname an den jeweils zuständigen Hafenmeister.

Kersten Olejniczak

Beauftragte für Sport und
Clubveranstaltungen
 

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Vorbereitung,Planung und Durchführung aller Club- und Sportveranstaltungen des Clubs, An- und Abschippern, Hafenfest, Molenfest, Jahresveranstaltung usw. Jugendbetreuung.

Jens Hausen

Pressewart

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Fertigung der Clubzeitschrift (Fender), alle Mitteilungen an Fach- und
Tageszeitungen sowie an alle Mitglieder, Einladungen zu allen Clubaktivitäten
und Internet-Betreuung.

Christian Maciohseck

Beauftragte für Mitgliederangelegenheiten

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Ansprechpartner aller Mitglieder und Anwärter. Übernahme und Organisation von Ehrungen, Geburtstagen usw.

 

 

 

Neujahrsempfang 2024

Sicherheitsregeln für die Hafennutzung

Für alle Personen die die Wasserfläche oder Einrichtungen im Hafengebiet nutzen gilt die Hafenordnung.

 

 

Um die Sicherheit zu gewährleisten gelten für die Nutzung der Wasserfläche folgende Regeln:

 

 

  1. Den Anweisungen des Hafenmeisters ist Folge zu leisten.

    Alle Ausnahmen von den weiteren Regeln bedürfen der Genehmigung durch den Hafenmeister.


  2. Alle Fahrzeuge müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen.


  3. Im Hafen gilt Schrittgeschwindigkeit !


  4. Sog und Wellenschlag ist zu vermeiden !


  5. Motorgetriebenen Fahrzeugen ist Raum zum Manövrieren einzuräumen.


  6. Das Fahren innerhalb der Steganlage ist nur zum An- und Ablegen erlaubt.


  7. Alle Kollisionen sind unverzüglich dem Eigner des betroffenen Fahrzeugs oder, bei dessen Abwesenheit, dem Hafenmeister zu melden.


  8. Beim Befahren der Wasserfläche durch Kinder unter 14 Jahren ist die Anwesenheit einer erwachsenen Begleit- und Aufsichtsperson, die in der Lage ist sofortige Rettungsmaßnahmen einzuleiten, erforderlich. Die Begleitperson trägt die Verantwortung.


     

     

     

    Besonders gilt für alle durch Menschenkraft betrieben Fahrzeuge:

     

  9. Es ist ein Mindestabstand von 2m Abstand zu fahrenden oder festgemachten Booten und der Steganlage einzuhalten. Es gilt der am nächsten zum passierten Fahrzeug befindliche Punkt, also auch Ausleger oder gehandhabte Paddel oder Riemen.


  10. Den sich im Hafengebiet bewegten motorgetriebenen Fahrzeugen ist stets Vorrang zu gewähren. 


  11. An- und Ablegende oder manövrierende motorgetriebenen Fahrzeugen dürfen nur nach Absprache mit dessen Schiffsführer passiert werden. Den Anweisungen des Schiffsführers ist Folge zu leisten.


     

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